Familienrat

und andere

Netzwerkkonferenzen

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Ursprung

Das aus Neuseeland stammende Hilfeplanungsverfahren „FamilienRat“ gilt als bundesweit standardisiertes Verfahren, bei dem der/die Koordinator/-in die Verantwortung für das Verfahren übernimmt, dabei neutral bleibt und somit lösungsabstinent agiert. Wesentlich ist die Unabhängigkeit für diese Funktion – sowohl von den Kontrollaufgaben der öffentlichen Träger als auch von den Interessen der Familie.

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Zielgruppe und Ziele

Familien mit einem psychisch erkrankten Familienmitglied und dem Bedarf an Unterstützung und Förderung der Selbstorganisation und Selbsthilfe.

  • Förderung und Stabilisierung des sozialen Unterstützungssystem.
  • Längerfristige Maßnahmen der Jugendhilfe sollen abgewendet werden.
  • Die Selbstwirksamkeit und Selbstermächtigung der Betroffenen soll gestärkt werden.
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Teilnehmer

Am FamilienRat können nicht nur Kinder und Eltern teilnehmen, sondern auch Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen, Freunde, Nachbarn und andere Vertraute.

In der ersten Phase des FamilienRats können auch Fachkräfte oder externe Experten (zum Beispiel aus Schule, Kita, Jugendamt) anwesend sein, die zu der aktuellen Situation wichtige Informationen geben.

Die FamilienRat-Koordination unterstützt Sie bei der Klärung aller Fragen, die sich im Vorfeld und während des FamilienRates ergeben.